Die Ruhr-Universität hat seit dem 1. Januar 2007 die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Leitungsgremien trägt es Verantwortung für die Organisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre an der Ruhr-Universität.
Hochschulrat
Der Hochschulrat der Ruhr-Universität hat sechs externe Mitglieder. Er wird vom Senat bestätigt und hat als Repräsentant der Zivilgesellschaft die Funktion der obersten Dienstbehörde, übt die Aufsichtsfunktion über das Rektorat aus und wählt die nicht auf Dauer bestellten Mitglieder des Rektorats (Rektor und Prorektoren). Webseite des Hochschulrats »
Rektorat
Das Rektorat, bestehend aus dem Rektor, dem Kanzler und den drei Prorektoren, leitet die Universität. In der gegenwärtigen Zusammensetzung seit Dezember 2008 im Amt, sieht sich das Rektorat in besonderer Weise dem Leitgedanken der „universitas“ verpflichtet. Webseite des Rektorats »
Senat
Der Senat der Ruhr-Universität wird von den Universitätsmitgliedern gewählt und stellt die Repräsentanz der Statusgruppen innerhalb der Universität (Professoren/innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung, Studierende) dar. Er ist u.a. das satzungsgebende Organ der Universität. Webseite des Senats »
Fakultätenkonferenz
Die Fakultätenkonferenz koordiniert die Wahrnehmung der den Fakultäten gemäß der Verfassung der Ruhr-Universität übertragenen Aufgaben. Sie besteht aus den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten der Ruhr-Universität. Sie erörtert Angelegenheiten der Forschung und der Lehre von allgemeiner Bedeutung für die Ruhr-Universität. Webseite der Fakultätenkonferenz »